Behindertengerechtes Bad: Planung und Zuschüsse

Wenn Sie Ihr Badezimmer rollstuhl- bzw. behindertengerecht umbauen wollen, werden Sie natürlich viele Gedanken in die Planung stecken. Denn es gilt die  offensichtlichen Hürden zu elimieren. Die Durchgänge sind zu eng, die Toilette zu niedrig, Sie kommen mit dem Rollstuhl nicht ans Waschbecken und erst recht nicht in die Dusche, wo es natürlich weder eine Sitzgelegenheit noch etwas zu Festhalten gibt. Viele große und kleine Dinge gibt es zu beachten und einzuplanen. Ein auf barrierefreies Wohnen spezialisierter Badprofi, der diese Umbauten täglich macht, kann beim Planen wertvolle Dienste leisten und auch beim Sparen helfen.

Zuschuss über die Pflegeversicherung

Zum Beispiel wenn es um staatliche Zuschüsse geht. Wir von Bergmann Fliesen sind der Meinung, dass zur ganzheitlichen, professionellen Beratung auch die der Finanzierung gehört. Denn was nützen die schönsten Pläne und Vorschläge, wenn am Ende das Geld ausgeht.  So gibt es beispielsweise für den behindertengerechten Badumbau einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro von der Pflegekasse, wenn Sie eine Pflegestufe haben. Bevor Sie den Kostenvoranschlag an die Krankenkasse schicken, sollten Sie auf folgende Details achten:

Hilfsmittel werden separat erstattet

In Ihrer Badplanung bzw. Kostenaufstellung sind wahrscheinlich ein Duschsitz, Haltegriff in der Dusche bzw. in der Badewanne oder eine Toilettenerhöhung enthalten. Weitere Badehilfen können sein: Badewannenbrett, Badewannenlifter, Drehhilfe, Duschhoker, Duschklappsitz, Duschsstuhl, Einstieghilfe, Transferhilfe. Diese Hilfsmittel sollten separat aufgelistet werden, da es sich um sogenannte Hilfsmittel handelt, die von der Krankenkasse separat erstattet werden. Für die Hilfsmittel erhalten Sie beim behandelnden Arzt eine Verordnung für die einzelnen Positionen.

Tipp: Lassen Sie den Kostenvoranschlag und die Hilfsmittel vor Beginn der Umbaumaßnahmen von der Krankenkasse genehmigen. So gehen Sie sicher, dass am Ende auch Ihre Kalkulation stimmt bzw. die einkalkulierten Zuschüssen fließen.

Badumbau von der Steuer absetzen

Neben dem Steuerfreibetrag, den Sie als behinderter Mensch haben können Sie zusätzlich den barrierefreien Badumbau als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Fragen Sie hierfür Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne persönlich. Vereinbaren Sie einen kostenfreien Termin unter: 06029 / 995171

Weitere Dienstleistungen der Firma Bergmann Fliesen finden Sie auf unserer Hauptseite: www.ab-fliesen.de. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

 

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