Plötzlich behindert? Pflegebedürftig? Hier gibt’s Hilfe.

Ein Sturz im Haushalt, ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit – die tägliche Gefahr umgibt uns ständig. Nicht, dass Sie sich davon verrückt machen lassen, aber wenn wir oder ein Angehöriger in die Situation kommt, ist es gut zu wissen, dass es vom Staat Hilfe gibt: mit der Pflegeversicherung.

Pflegebedürftig: Wer zählt dazu?

Gemäß Gesetz gelten folgende Menschen im Sinne der Pflegeversicherung als pflegebedürftig und damit förderfähig:
„Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.“

Als Krankheiten oder Behinderungen, die einen solchen regelmäßigen Hilfebedarf verursachen können, gelten:

  • Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat,
  • Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane,
  • Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen.

Zuschüsse und Leistungen für Pflegebedürftige

Neben einer Reihe von Pflegehilfsmitteln gibt es auch finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung, die die Verbesserung und Anpassung des Wohnumfeldes zum Ziel haben.

Der Zuschuss der Pflegekasse beträgt bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme.

Umbaumaßnahmen, die finanziert werden

Es werden Umbaumaßnahmen außerhalb der Wohnung bezuschusst, also z.B. ebenerdige und schwellenlose Zugänge, Treppenumbauten, Türvergrößerungen, Installation von Haltestangen, etc. u.v.m.

Im Innenbereich werden gefördert u.A. die Schaffung neuer Bewegungsflächen, Verlegung und Neuanlage von Anschlüssen, Vergrößerung von Türen, Umbau von Küche, Schlafzimmer und Bad: z.B. höhenverstellbare Toilette, ebenerdige Dusche, barrierefreie, rutschfeste Eingänge u.v.m.

Auch Beratungskosten werden gefördert.

Mehr über die von der Pflegekasse zuschussfähigen Leistungen finden Sie hier.

Siehe auch den Beitrag zu den Fördermöglichkeiten der KfW.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne persönlich. Vereinbaren Sie einen kostenfreien Termin unter: 06029 / 995171

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