Pflegestärkungsgesetz I : Neuerungen und Mehrleistungen seit 2015

Das Pflegestärkungsgesetz I , das Bundestag uznd Bundesrat beschlossen haben, wurde zum 1.1.2015 erweitert. Eine Reihe von Neuerungen und Mehrleistungen wurden für Pflegebedürftige sowie Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz eingeführt. Dazu zählen Demenzkranke, psyhisch Kranke und geistig Behinderte.

Ambulante Pflege: Pflegekassen zahlen mehr

Der Leistungssatz der Pflegeversicherung wird größtenteils um 4 % erhöht. Die Sachleistungssätze für professionelle ambulante Pflege durch einen von den Kassen anerkannten Pflegedienst beträgt:
Pflegestufe 0 = 231 Euro
Stufe I = 468 Euro
Stufe II = 1.144 Euro
Stufe III = 1.612 Euro
Stufe III + Härtefall = 1.995 Euro

Für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz wie Demenzkranke steigen die Leistungsbeträge in Stufe I auf 689 Euro und in Stufe II auf 1.298 Euro.

Das Pflegegeld bei Pflege und Betreuung durch Angehörige klettert auf folgende Sätze:
Pflegestufe 0 = 123 Euro
Stufe I = 244 Euro
Stufe II = 458 Euro
Stufe III = 728 Euro.

Für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz wie Demenzkranke erhöht sich das Pflegegeld in Stufe I auf 316 Euro und in Stufe II auf 545 Euro.

Hilfsmittel: Monatlich mehr Geld zum Verbrauch

Der von den Pflegekassen monatlich erstattete Maximalbetrag für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel steigt von bisher 31 Euro auf 40 Euro.

 

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