Pflegestärkungsgesetz I : Neuerungen und Mehrleistungen seit 2015
Das Pflegestärkungsgesetz I , das Bundestag uznd Bundesrat beschlossen haben, wurde zum 1.1.2015 erweitert. Eine Reihe von Neuerungen und Mehrleistungen wurden für Pflegebedürftige sowie Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz eingeführt. Dazu zählen Demenzkranke, psyhisch Kranke und geistig Behinderte.
Ambulante Pflege: Pflegekassen zahlen mehr
Der Leistungssatz der Pflegeversicherung wird größtenteils um 4 % erhöht. Die Sachleistungssätze für professionelle ambulante Weiterlesen[...]